Studiengebuehren

Sonntag, 11. Dezember 2005

Abzocke

Absage der Abzocke

Studiengebühren sind Gebühren, welche unmittelbar für die Teilnahme am Studium, für die Zulassung zur Einschreibung oder zur Prüfung erhoben werden. Sie richten sich gegen den kargen studentischen Geldbeutel und sollen Finanzdefizite der Hochschulen decken, welche eine nicht von Studierenden verursachte, fehlgesteuerte Steuerpolitik verursacht hat. Sie sind nicht zu verwechseln mit dem Semesterbeitrag!

Gleichgültig, in welchem Gewand sie erscheinen (Verwaltungsgebühren, Studienkontenmodelle etc.) fördern sie die Selektion von jungen Menschen. Selektiert werden diejenigen, welche sich finanziell diese Gebühren leisten oder einen Abschluss in festgelegter Zeit absolvieren können, von denen, welche es aufgrund ihrer sozialen Herkunft nicht vermögen. Bildung benötigt Zeit, welche gegenwärtig an den Erwerb von Geld gekoppelt ist.

Das oft gepredigte Dogma der "Chancengleichheit" in der Konkurrenz ("Wettbewerb") wird missachtet, denn der Wettbewerb der Köpfe ist durch die Einführung von Gebühren entschieden, bevor er begonnen hat. Die Selektion anhand der finanziellen Leistungsfähigkeit ist tatsächlich die Rückkehr zu feudalen Strukturen, in denen sich Vermögen vererbt und Armut arm bleibt.

Daran ändert auch das Heilsversprechen, dass Hochschulen sich ihre "Kunden" aussuchen können sollen, nichts. Das fromme Versprechen der "Sozialverträglichkeit" ist so glaubhaft wie die Versprechungen von "intelligenten" Bomben, welche nur die Bösewichte treffen. Wäre tatsächlich "Sozialverträglichkeit" die Absicht, warum kürzt man dann bei denen, die wenig haben, anstatt diejenigen zu besteuern, die viel besitzen? Sozial verträglich wäre, wenn man Menschen an ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit messen und diese zur Förderung allgemeiner Angelegenheiten steuerlich verpflichten würde.

Studiengebühren sind Abzocke von jungen Menschen! Sie richten sich gegen die Studierenden, wobei der Zustand, dass nur ca. 30% eines Altersjahrganges das Abitur und damit den Zugang zur Universität erlangen, während die übrigen 70% bereits im Schulwesen mittels Noten als "hochschuluntauglich" deklassiert wurden, ein zu kritisierender Zustand ist. Zu kritisieren ist nicht, dass die 30% sich ihr Studium nicht selbständig finanzieren, sondern dass den "gescheiterten" 70% die Möglichkeit auf Hochschulbildung (und implizit höhere Verdienstmöglichkeiten) vorenthalten wird.

Quelle:http://www.uni-flensburg.de/asta/

Studiengebüren

Entwicklung aktuell

Die aktuelle Situation ist bestimmt von der Klage von CDU-geführten Bundesländern gegen die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, verhandelt seit 09.11.04. Die Klage richtet sich zudem gegen die Einrichtung Verfaßter Studierendenschaften. Beispielhaft für den bezweckten Abbau studentischer Mitbestimmung ist das konservativ regierte Hessen (2004: Dezember); scheinbar wird Mitbestimmung bzw. demokratischer Diskurs als Störung effizienter Abläufe wahrgenommen.

Am 26.01.05 entschied das BVerfG, dass es eine Angelegenheit der Bundesländer sei, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht. Das BVerfG fördert in seiner Rechtsauslegung die deutsche Kleinstaaterei, formal aufgehoben in der Reichsgründung von 1871. Nationale Lösungen, wie sie z. B. die OECD angesichts der deutschen PISA-Ergebnisse wiederholt empfohlen hat, werden damit nicht gefördert. Zu befürchten ist eine Konkurrenz der Bundesländer untereinander, welche die Ausbildungschancen von jungen Menschen weiter verschlechtert. Bundesweit ist mit studentischen Protesten zu rechnen.

Quelle:http://www.uni-flensburg.de/asta/

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